Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sam Pack GmbH · Buchmattstrasse 4a · 3400 Burgdorf
CHE-324.650.644 MWST · Fassung 2 vom 19. August 2026
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Sam Pack GmbH an Unternehmen, Betriebe, Institutionen und selbständig Erwerbende, unabhängig davon, ob die Bestellung über das Kundenportal, per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder persönlich erfolgt. Ein Verkauf an Privatpersonen zu privaten Zwecken findet nicht statt.
Mit der Bestellung bestätigt die Kundschaft, ausschliesslich zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken zu handeln. Sam Pack GmbH ist berechtigt, bei Bedarf geeignete Nachweise der gewerblichen Tätigkeit zu verlangen sowie Registrierungen oder Bestellungen abzulehnen oder zu sperren. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Sam Pack GmbH ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Für einzelne Dienstleistungen, Miet-, Transport- oder sonstige Sonderleistungen können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten. Solche besonderen Bedingungen gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.
2.Kundenkonto und Zugangsberechtigung
Zugangsdaten zum Kundenportal sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Die Kundschaft trägt die Verantwortung für Personen, denen sie den Zugang zu ihrem Konto oder die Bestellberechtigung erteilt.
Bestellungen, die über das Kundenkonto oder über die der Kundschaft zugeordneten Kommunikationskanäle abgegeben werden, darf Sam Pack GmbH als von der Kundschaft veranlasst behandeln, sofern kein erkennbarer Missbrauch vorliegt. Ein Verdacht auf Missbrauch ist Sam Pack GmbH unverzüglich mitzuteilen. Änderungen von Firma, Lieferadresse, Kontaktpersonen oder Rechnungsdaten sind rechtzeitig bekanntzugeben.
3.Vertragsschluss und Bestellbestätigung
Die Darstellung von Produkten, Preisen und Leistungen im Kundenportal oder in sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot dar. Mit dem Absenden oder Übermitteln einer Bestellung gibt die Kundschaft ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Sam Pack GmbH die Bestellung bestätigt, mit der Kommissionierung oder Ausführung beginnt oder die Ware ausliefert.
Telefonische Bestellungen sowie Bestellungen per WhatsApp oder Sprachnachricht dürfen von Sam Pack GmbH elektronisch erfasst und in einer Bestellbestätigung zusammengefasst werden. Die Kundschaft hat die Bestätigung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und erkennbare Abweichungen möglichst vor Kommissionierung oder Auslieferung mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Korrektur, darf Sam Pack GmbH auf die bestätigte Fassung vertrauen. Offensichtliche Übermittlungs-, Schreib- oder Rechenfehler bleiben vorbehalten.
4.Preise und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto und zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Individuell schriftlich oder im Kundenkonto vereinbarte Preise gehen allgemeinen Listenpreisen vor. Massgeblich ist der bei Bestellung angezeigte oder ausdrücklich vereinbarte Preis.
Preisänderungen gelten für zukünftige Bestellungen. Offensichtliche Preis- oder Systemfehler berechtigen Sam Pack GmbH zur Korrektur vor Auslieferung; die Kundschaft wird in diesem Fall informiert und kann die Bestellung zum korrigierten Preis bestätigen oder vom betroffenen Teil der Bestellung Abstand nehmen.
5.Bestellung und Bestellschluss
Die Kundschaft wird einer Lieferzone mit bestimmten Liefertagen zugeordnet. Soweit nichts anderes vereinbart oder im Portal angezeigt wird, ist Bestellschluss am Vorabend des vorgesehenen Liefertages um 20:00 Uhr. Später eingehende Bestellungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt; ein Anspruch auf Lieferung am ursprünglich vorgesehenen Liefertag besteht in diesem Fall nicht.
Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit und einer allfälligen Kreditfreigabe. Ein Ersatzprodukt wird bei Lebensmitteln oder anderen wesentlichen Produktabweichungen nur nach Rücksprache geliefert.
6.Lieferung und Entgegennahme
Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse. Die Kundschaft stellt sicher, dass die Zufahrt möglich ist und die Ware während des üblichen Lieferzeitfensters von einer empfangsberechtigten Person übernommen werden kann. Sam Pack GmbH darf grundsätzlich davon ausgehen, dass Personen, welche die Ware an der Geschäftslieferadresse entgegennehmen, zur Empfangnahme berechtigt sind, sofern vorgängig nichts anderes mitgeteilt wurde.
Kann eine Lieferung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Kundschaft liegen, nicht zugestellt werden, darf Sam Pack GmbH die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere für erneute Anfahrt, Rücktransport oder eine notwendige Entsorgung nicht mehr verkehrsfähiger Ware, in angemessenem Umfang berechnen. Die Zahlungspflicht für ordnungsgemäss bereitgestellte oder bereits transportierte Ware bleibt nach Massgabe des Gesetzes bestehen.
Wurde ausdrücklich eine Abstellgenehmigung oder ein bestimmter Ablageort vereinbart, gilt die Lieferung mit dem ordnungsgemässen Abstellen am vereinbarten Ort als erfolgt. Lieferungen und Übergaben können elektronisch dokumentiert werden.
7.Gefahrübergang, Lagerung und Kühlkette
Sam Pack GmbH trägt bis zur ordnungsgemässen Übergabe die Verantwortung für die von ihr geschuldete Lagerung und den von ihr durchgeführten Transport. Mit der Übergabe an die Kundschaft, deren Mitarbeitende oder eine von der Kundschaft bezeichnete Transport- oder Empfangsperson gehen die Gefahr der zufälligen Verschlechterung sowie die Verantwortung für sachgerechte Lagerung und Weiterbehandlung auf die Kundschaft über.
Bei Kühl-, Tiefkühl- und Frischware ist die Kundschaft verpflichtet, die Ware nach Übergabe unverzüglich entsprechend den Produktangaben und lebensmittelrechtlichen Anforderungen zu lagern und die erforderliche Kühlkette einzuhalten. Bei einer vereinbarten Abstellgenehmigung geht diese Verantwortung mit dem Abstellen am vereinbarten Ort über.
Für Qualitätsverluste, Verderb, Temperaturabweichungen oder sonstige Schäden, die nach ordnungsgemässer Übergabe durch verspätete Einlagerung, Unterbrechung der Kühlkette, ungeeignete Lagertemperatur, unsachgemässe Handhabung oder Weitertransport im Verantwortungsbereich der Kundschaft entstehen, haftet Sam Pack GmbH nicht.
8.Liefertermine, Teillieferungen und höhere Gewalt
Liefertermine und Lieferzeitfenster sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sam Pack GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt; berechnet werden nur tatsächlich gelieferte Waren und vereinbarte Leistungen.
Für Verzögerungen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit infolge von Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Sam Pack GmbH besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Dazu zählen insbesondere Verkehrs- und Transportstörungen, Fahrzeug- oder Kühlanlagenausfälle trotz angemessener Wartung, Energie- oder IT-Ausfälle, behördliche Massnahmen, Import- oder Exportbeschränkungen, Streiks, Naturereignisse, Epidemien sowie nicht von Sam Pack GmbH verschuldete Lieferausfälle von Vorlieferanten.
Dauert ein solcher Zustand länger als 30 Tage und ist die betroffene Leistung noch nicht erbracht, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits ordnungsgemäss erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
9.Zahlung, Kreditlimite und Verzug
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bei Lieferung mit den von Sam Pack GmbH akzeptierten Zahlungsmitteln, sofern nicht ausdrücklich Kauf auf Rechnung vereinbart wurde. Wird Kauf auf Rechnung gewährt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist, mangels einer solchen Angabe innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug fällig. Skonto besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Sam Pack GmbH kann eine eingeräumte Zahlung auf Rechnung oder Kreditlimite für zukünftige Bestellungen jederzeit sachlich begründet anpassen oder widerrufen, insbesondere bei offenen Forderungen, Zahlungsverzug, Überschreitung der Kreditlimite oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit. In solchen Fällen kann Sam Pack GmbH Vorauszahlung, Barzahlung oder Zahlung bei Übergabe verlangen und weitere Lieferungen bis zum Ausgleich offener Beträge zurückstellen.
Bei Verzug schuldet die Kundschaft einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Zusätzlich können notwendige und nachweisbare Mahn-, Betreibungs- oder Inkassokosten verlangt werden, soweit diese durch den Verzug verursacht wurden und gesetzlich zulässig sind. Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von Sam Pack GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
10.Prüfung und Mängelrüge
Die Kundschaft hat die Ware bei Übergabe soweit zumutbar unverzüglich auf richtige Produkte und Mengen, äusserlich erkennbare Schäden, Verpackungszustand sowie bei Kühl-, Tiefkühl- und Frischware auf erkennbare Temperatur- oder Kühlkettenprobleme zu prüfen.
Offensichtliche Mängel, Fehlmengen und Transportschäden sind bei Übergabe, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung, mitzuteilen. Beanstandungen der Temperatur oder eines erkennbaren Kühlkettenproblems müssen unmittelbar bei Übergabe gemeldet und nach Möglichkeit dokumentiert werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung und innerhalb der Haltbarkeit der Ware anzuzeigen; soweit zumutbar soll die Meldung innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung erfolgen.
Eine Beanstandung soll mindestens Rechnungs- oder Bestellbezug, Produkt, betroffene Menge und eine Beschreibung des Mangels enthalten; bei Bedarf sind Fotos, Chargenangaben oder vorhandene Temperaturaufzeichnungen beizufügen. Die beanstandete Ware ist bis zur Klärung sachgerecht aufzubewahren und darf nicht entsorgt oder weiterverarbeitet werden, soweit nicht lebensmittelrechtliche oder sicherheitsrelevante Gründe eine sofortige Massnahme erfordern.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware im gesetzlich zulässigen Umfang als genehmigt. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten.
11.Gewährleistung bei berechtigter Beanstandung
Liegt ein von Sam Pack GmbH zu vertretender Mangel vor, entscheidet Sam Pack GmbH nach eigener Wahl und unter Berücksichtigung der Umstände über Ersatzlieferung, Nachlieferung einer Fehlmenge oder Gutschrift beziehungsweise angemessene Preisreduktion. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Abhilfe besteht nur, soweit das Gesetz dies zwingend vorsieht.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Beeinträchtigungen, die nach Gefahrübergang durch unsachgemässe Lagerung, Unterbrechung der Kühlkette, falsche Verwendung, Bearbeitung, Vermischung, Umpackung, Weitertransport oder sonstige Umstände im Verantwortungsbereich der Kundschaft oder Dritter verursacht wurden.
12.Rückgabe und Widerruf
Ein allgemeines Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht im B2B-Geschäft nicht. Lebensmittel, Kühl- und Tiefkühlware sowie geöffnete oder nicht mehr einwandfrei verkehrsfähige Verpackungseinheiten werden aus Hygiene- und Qualitätsgründen grundsätzlich nicht zurückgenommen, sofern kein berechtigter Mangel vorliegt.
Ungeöffnete, unbeschädigte und wiederverkaufsfähige Verpackungs- oder Non-Food-Ware kann ausschliesslich nach vorheriger Zustimmung von Sam Pack GmbH zurückgenommen werden. Sonderbestellungen, kundenspezifisch beschaffte Waren und bereits geöffnete Verkaufseinheiten sind von freiwilligen Rücknahmen ausgeschlossen.
13.Produktinformationen und Kennzeichnung
Produktbilder, Abbildungen, Beschreibungen und technische Angaben im Portal dienen der Information. Hersteller können Verpackung, Rezeptur, Gewichtseinheiten oder Gestaltung ändern. Für die konkrete Verwendung eines gelieferten Lebensmittels sind die Angaben auf der tatsächlich gelieferten Originalverpackung und Kennzeichnung zu beachten.
Die Kundschaft ist insbesondere vor Verarbeitung, Weiterverkauf oder Abgabe an Dritte verpflichtet, die auf dem gelieferten Produkt vorhandenen Angaben zu Zutaten, Allergenen, Lagerung, Zubereitung und Haltbarkeit zu berücksichtigen. Zwingende Informations- und Produktsicherheitsverpflichtungen von Sam Pack GmbH bleiben unberührt.
14.Haftung
Sam Pack GmbH haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Soweit ein vollständiger Ausschluss im Einzelfall nicht zulässig ist, beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren, typischerweise vorhersehbaren Schaden und höchstens auf den Nettowarenwert der betroffenen Lieferung.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktions- oder Betriebsunterbruch, Verlust von Kunden oder Aufträgen sowie Ansprüche Dritter gegen die Kundschaft ausgeschlossen. Sam Pack GmbH haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemässe Lagerung, Weiterverarbeitung, Unterbrechung der Kühlkette oder sonstige Handlungen nach dem Gefahrübergang zurückzuführen sind.
Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produktehaftpflichtgesetz und andere nicht wirksam ausschliessbare Haftung, bleibt vorbehalten.
15.Datenschutz und Kommunikation
Sam Pack GmbH bearbeitet Personendaten zur Anbahnung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung, zur Kunden- und Kontoverwaltung, zur Lieferung, Zahlungsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht. Einzelheiten, insbesondere zu eingesetzten Dienstleistern, Aufbewahrung und allfälligen Datenübermittlungen, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
Vertrags- und servicebezogene Mitteilungen, insbesondere Bestell-, Liefer- und Zahlungsinformationen, dürfen über die von der Kundschaft angegebenen oder verwendeten Kommunikationskanäle übermittelt werden. Elektronische Werbung und Marketingmitteilungen erfolgen nur im gesetzlich zulässigen Umfang und, soweit erforderlich, auf Grundlage einer Einwilligung; eine solche Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
16.Änderung dieser AGB
Sam Pack GmbH kann diese AGB für zukünftige Bestellungen anpassen. Eine neue Fassung wird im Kundenportal oder auf andere geeignete Weise zugänglich gemacht. Soweit eine Zustimmung erforderlich oder vorgesehen ist, wird diese vor Anwendung der neuen Fassung eingeholt. Für bereits abgeschlossene Bestellungen gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.
17.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Burgdorf, Kanton Bern.
Die AGB können in mehreren Sprachen bereitgestellt werden. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit. Bei Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung massgebend.
18.Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Fassung 2 vom 19. August 2026